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03.04.2020

Tourismus in Zeiten von Corona:

Verzicht auf privates Reisen gilt auch für tagestouristische Ausflüge

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit Inkrafttreten der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 wurde das öffentliche Leben hierzulande, ebenso wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland massiv eingeschränkt, um der Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten.

Hierzu wurde unter anderem die Einstellung praktisch aller touristischen oder sonstigen Freizeitangebote einschließlich jeglicher touristischer Übernachtungsmöglichkeit verfügt.

„Die einschneidenden Maßnahmen der letzten Tage zielen auf eine maximale Kontaktreduzierung der gesamten deutschen Bevölkerung ab. Das bedeutet leider auch, dass zunächst bis zum 19. April jeder das gute Wetter in der eigenen direkten Umgebung genießen soll“, so Guido Orthen, Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Laut Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben Bürgerinnen und Bürger angehalten, „auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland für überregionale tagestouristische Ausflüge“, so der Beschluss der Konferenz wörtlich.

„In der aktuellen Lage ist alles anders, hierfür bitte ich auch unsere zahlreichen Tagesgäste um Verständnis. Wir freuen uns, unsere Gäste bald wieder zu sehen, natürlich im Ahrtal“, so der Bürgermeister abschließend.