Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

06.02.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Für die nachstehend aufgeführten Wahlgrabstätten ist das Nutzungsrecht abgelaufen:

Friedhof Bad Neuenahr

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

01

160-161

Weber

Weber, Fritz

06

1007

Gemein

Gemein, Cäcilia

08

1103

Olbrich

Olbrich, Hildegard Maria

15

1819

Gottsacker

Gottsacker, Chrysoula

17a

2174

Süpke

Süpke, Angelika

20

2700-2701

Klöckner/Schüttler

Klöckner, Josefine

21

2832

Hahne

Hahne, Hedwig

21

2993-2994

Bick

Bick, Adolf

29

042

Helmholz

Helmholz, Elli Margarete

30

059

Heller

Heller, Elisabeth Mathilde

F1

001

Wrobel

Wrobel, Margot Emma

I

097

Frantz

Frantz, Martha

 

 

 

 

Friedhof Am Ahrtor

Grabfeld

Grabnummer

Grabname

Nutzungsberechtigte/r

C

456-457

Bier

Bier, Helga Elisabeth

C

756-757

Tiedemann

Tiedemann, Bernhardine

D

555-556

Behr

Behr, Maria Cäcilia

 

 

 

 

 

 

 

 

Anträge der Nutzungsberechtigten auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer N 1.02, gestellt werden. Dort sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich. Darüber hinaus können diese auch im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de abgerufen werden.

Soweit ein Wiedererwerb nicht beabsichtigt ist, sind gemäß § 30 Abs. 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 27.06.2017 die gesamten Grabaufbauten sowie die Bepflanzung innerhalb der nächsten drei Monate zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen bzw. abräumen zu lassen. 

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.02.2020

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

In Vertretung

 

Peter Diewald

Erster Beigeordneter