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05.02.2020

Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

Stadtverwaltung weist auf Fälligkeiten hin

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar die erste Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr, Weinabgaben, etc.) fällig wird. Die weiteren Fälligkeiten sind der 15. Mai, 15. August und der 15. November und können dem zuletzt ergangenen Bescheid entnommen werden.

Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung zu beachten, dass die Hundesteuer im Gesamtbetrag am 1. März fällig wird. Die Hundesteuer beträgt für jeden ersten Hund jährlich 90 Euro für jeden weiteren Hund jährlich 108 Euro sowie für jeden gefährlichen Hund 270 Euro pro Jahr.

Ein schriftlicher Bescheid für 2020 wurde nur bei Änderungen der sachlichen oder persönlichen Abgabenpflicht erlassen. Sofern sich keine Änderungen gegenüber dem letzten Bescheid ergeben haben, sind die Grundbesitzabgaben bzw. die Hundesteuer in der zuletzt für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzten Höhe zu entrichten.

Um ein für beide Seiten ärgerliches Mahnverfahren zu vermeiden, werden die Abgabenpflichtigen gebeten, die Abgaben zur jeweiligen Fälligkeit auf eines der Konten der Stadtkasse Bad Neuenahr-Ahrweiler zu entrichten. Vorteilhaft ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dies spart Zeit und Wege sowie bei verspäteter Zahlung unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das Lastschriftmandat kann bei der Stadtkasse unter Tel. 02641/87-182 angefordert oder unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter der Rubrik Stadtverwaltung/ Bürgerservice/Formulare/Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschrift heruntergeladen werden.

Für Rückfragen steht das Steueramt unter der Telefonnummer 02641/87-186 oder auch in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.