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05.02.2020

Neufassung der Gebührenordnung

Festsetzung von Parkgebühren vom 04.02.2020

Neufassung der Gebührenordnung

der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

über die Festsetzung von Parkgebühren

vom 04.02.2020 

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 2. April 1981 (GVBl. S. 81), beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Anhörung des Stadtrats von Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 03.02.2020 die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren vom 09.04.2019 wie folgt neu gefasst:

§ 1

Höhe der Parkgebühren

(1)  Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit gebührenpflichtig geregelt ist, betragen die Parkgebühren für je zwanzig Minuten 0,40 €.

(2)  Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1 sind die ersten zwanzig Minuten Parkdauer je Parkvorgang gebührenfrei.

(3)  Die Tageshöchstgebühr (Parkdauer 24 Stunden) beträgt 5,00 €.

(4)  Für das Parken von Wohnmobilen auf den hierfür zugelassenen öffentlichen Parkplätzen beträgt die Parkgebühr für 24 Stunden 8,00 €.

(5) Für die Parkplätze entlang der Hochstraße beträgt die Parkgebühr für eine Woche 25,00 €.

(6) Für die P+R Parkplätze am Bahnhof Ahrweiler beträgt die Parkgebühr für 3 Tage 12,50 € und für eine Woche 25,00 €.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 09. April 2019 außer Kraft.

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.02.2020

 

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

                                                                                       

Peter Diewald                                                                                               

Erster Beigeordneter