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20.09.2019

Kirmes in Bad Neuenahr: Verkehr

Umleitungen werden ausgeschildert - Parkmöglichkeiten im Stadtteil Bad Neuenahr

Während der Kirmes in Bad Neuenahr werden Schaustellergeschäfte in der Haupt-, Berg- und Rathausstraße und auf dem öffentlichen Parkplatz City-Ost (Kirmesplatz) sowie das Zelt der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Postparkplatz aufgebaut. Deshalb sind umfangreiche Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen erforderlich. Die Hauptstraße ab der Jesuitenstraße, der Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Rathausstraße bis zur Einmündung Kölner Straße und auch die Bergstraße werden ab Montag, 30. September bis einschließlich Mittwoch, 9. Oktober, für den Verkehr voll gesperrt.

Parken ist ab dem 30. September in den oben aufgeführten Bereichen nicht mehr möglich. Wie jedes Jahr wird auch ein Teilbereich des Parkplatzes am Apollinarisstadion für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. In diesem Bereich kann ab Dienstag, 1. Oktober nicht mehr geparkt werden. Auf dem Postparkplatz kann ab Donnerstag, 3. Oktober nicht geparkt werden.

Der innerörtliche Verkehr kann den Bereich der Kirmes in östlicher Fahrtrichtung über die Rathausstraße – Kölner Straße zur Heerstraße umfahren. In westlicher Richtung erfolgt die Umleitung über die Heerstraße – Kölner Straße zur Rathausstraße.

Die wegen der Großbaumaßnahmen auf den City-Ost Parkplatz verlegte Ersatzhaltestelle für Busse wird während der Kirmes aufgehoben. Kunden des ÖPNV werden gebeten, die Haltestelle am Rathaus zu nutzen.

Zum Parken während der Kirmes in Bad Neuenahr bieten sich das City-Parkhaus Landgrafenstraße, die Parkplätze Am Gartenschwimmbad und TWIN, das Parkdeck City-Nord in der Rathausstraße sowie der Parkplatz am Apollinarisstadion an. Kirmesbesucher werden gebeten, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angrenzenden Straßen um das Kirmesgelände herum nicht geparkt werden darf, um unbedingt notwendige Rettungswege freizuhalten. Autofahrer, die verbotswidrig parken, müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Fahrzeugführer werden deshalb um diszipliniertes Verhalten gebeten.