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20.08.2019

Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

A.

Der Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration wird auf

Sonntag, den 27. Oktober 2019, festgelegt.

B.

I.

Zur Vorbereitung der am 27. Oktober 2019 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Gewählt werden 7 Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge können bis zu 14 Personen umfassen.

II.

Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl (14 Personen) einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende (Name, Vorname und Anschrift) und die Vorgeschlagenen (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung des Vorgeschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind. Dies gilt auch im Falle der Einreichung von Wahlvorschlägen durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutz-information zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

III.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer 307, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 9. September 2019, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

IV.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer 307, erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

C.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgegeben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.08.2019

Guido Orthen
Bürgermeister