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18.12.2018

Halteverbote wegen Winterdienst

Parkende PKW behindern Streufahrzeuge

Für die Wintermonate, also von Dezember bis einschließlich März, sind im Stadtgebiet an mehreren Stellen Bereiche mit eingeschränktem bzw. absolutem Halteverbot eingerichtet worden.

Den Winterdienstfahrzeugen sollen ihre Räumarbeiten durch parkende Fahrzeuge somit nicht unnötig erschwert werden.

Dies gilt in den nachfolgenden Straßen:

·         Mittelstraße / In der Held (Fußweg)

·         Blankenheimer Straße

·         Johannes-Müller-Straße

·         Auf dem Green

·         Römerstraße

·         Am Schwanenteich

·         Nikolaus-Molitor-Straße (Wendehammer)

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Halteverbote und bitten um Verständnis.