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15.01.2018

Denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch der Kurparkliegenschaften liegt vor

 

15. Januar 2018

Nach einem intensiven und langjährigen Abstimmungsprozess mit den Denkmalbehörden von Land und Landkreis ist der Weg für eine bauliche Neuordnung der städtischen Kurparkliegenschaften nun frei. „Die beantragte denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch der Kurparkliegenschaften liegt uns nunmehr vor“, bestätigt Detlev Koch, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.

 

Damit kann nun das im Jahr 2013 schon einmal initiierte Interessenbekundungsverfahren wieder aufgenommen werden. Das Verfahren zur Marktsondierung und Suche nach geeigneten Bebauungsvorschlägen sowie Investoren war damals, unmittelbar nachdem die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler den Kurpark samt aufstehender Liegenschaften von der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr erworben hatte, eingeleitet worden und musste aufgrund der unklaren Rechtslage zur Denkmaleigenschaft der Kurparkliegenschaften ausgesetzt werden.

„Nunmehr liegt die Bestätigung der Rechtsmeinung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler schwarz auf weiß vor“, so Koch weiter. „Wir befinden uns in einer Denkmalzone, aber hinsichtlich der Hochbauten im Kurpark kommt ausschließlich der Orchestermuschel ein Denkmalwert zu. Die Orchestermuschel war für uns immer sakrosankt, d.h. ihr Erhalt stand nie in Frage. Sie ist Herzstück sowohl der jetzigen, als auch der zukünftigen Konzerthalle.“ Hier wird nun ein Sicherungskonzept erarbeitet, wie die Orchestermuschel zunächst während der Bauphase gegen Beschädigungen gesichert und anschließend in den Neubau integriert wird.

An der Lage der Konzertmuschel in der heutigen Halle erkennt man auch, dass diese zur Zeit der Errichtung des Gebäudes als „Trinkhalle mit Orchestermuschel“ eine Nebenrolle spielte, sie ist seitlich dezentral angeordnet. Über die Jahrzehnte ist ihr aber eine neue, nämlich die wesentliche Rolle als Konzerthalle zugekommen. „Dem wollen wir mit dem Neubau der Konzerthalle Rechnung tragen und sie zentral auf der Stirnseite des Gebäudes anordnen, was natürlich auch zu einer Optimierung der Wahrnehmungsbeziehungen im Sinne des Konzertbesuchers führt“, ist sich Koch sicher und betont damit beispielhaft auch die Chancen, die in der baulichen Neuordnung der Kurparkliegenschaften liegen.

 

Wie geht es weiter?

Schon im Februar sollen sich die städtischen Gremien mit der Einleitung eines neuen Interessenbekundungsverfahrens befassen. Ziel dieses Verfahrens ist die öffentliche und transparente Abfrage des Marktes, ob und inwiefern private Marktteilnehmer Interesse an einer Realisierung der städtischen Vorstellungen für die neuen Kurparkliegenschaften haben. Einen Orientierungsrahmen bildet dabei die in den Bürgerinformationsveranstaltungen 07.09. (Auftaktveranstaltung) und 10.09.2016 (Bürgerworkshop) vorgestellte Studie des Architekturbüros Unger sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan.

Den städtischen Gremien bleibt dabei zu jeder Zeit die Entscheidung vorbehalten ob, inwieweit und in welcher Form Grundstücksveräußerungen stattfinden, die ausschließlich der Refinanzierung der heute und zukünftig im Eigentum der Stadt stehenden öffentlichen Einrichtungen dienen.

Auch die Architektur der unterschiedlichen Angebote wird eine gewichtige Rolle bei einer letztendlichen Zuschlagserteilung spielen.

Ebenso ist es denkbar, dass sich kein Investor für die Liegenschaften findet oder die angebotenen Bebauungskonzepte oder Rahmenbedingungen nicht die Zustimmung der städtischen Gremien finden. In diesem Fall behält sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auch die Realisierung der Kurparkliegenschaften in Eigenregie vor.

Auch im weiteren Verfahren wird entsprechend der jeweiligen Arbeitsschritte im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen über den Stand der Planungen weiterhin informiert. 

Wann werden die Gebäude abgerissen?

An dieser Stelle muss nochmals deutlich hervorgehoben werden, dass die Liegenschaften allesamt ihre Lebensdauer überschritten haben. Die Sicherungsmaßnahmen in der Konzerthalle sollen einen provisorischen, zeitlich begrenzten Weiterbetrieb der Liegenschaften sicherstellen. Die Sicherungsmaßnahmen werden permanent durch einen Prüfstatiker überwacht. Sollte sich hier Handlungsbedarf ergeben, wird die Stadt kurzfristig handeln müssen.

Planmäßig soll jedoch zunächst das vorstehend erläuterte Verfahren abgeschlossen werden, bevor mit Abbrucharbeiten begonnen wird. Gleichwohl wird nun die Vorbereitung der Abbrucharbeiten beginnen.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass das Kulturprogramm 2018 noch in den Kurparkliegenschaften stattfindet, in jedem Fall bis zur Klangwelle im Oktober. Danach planen wir mit anderen Veranstaltungsorten“, so Christian Senk, Geschäftsführer der Heilbad GmbH. Und weiter: „Auch die Uferlichter sollen 2018 noch im Kurpark stattfinden, für das kulturelle Rahmenprogramm werden wir auch hier ggf. auf andere Liegenschaften ausweichen müssen“.