„Street-View“: Per Mausclick zum Musterwiderspruch
Haupt- und Finanzausschuss befasste sich mit digitalen Straßenansichten und Datenschutz
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Datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Internetangebot „Google-Street-View“ beschäftigten jetzt auch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. In seiner Sitzung vom 28. September kam man im Ausschuss überein, an dieser Stelle auf die Internetseite des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten hinzuweisen.
Hier sind das Widerspruchsverfahren und ein Musterwiderspruch hinterlegt. Interessenten, die Hilfestellung beim Ausfüllen oder Ausdrucken dieser Unterlagen benötigen, können sich gerne an die Mitarbeiter im Bürgerbüro wenden.
Bei „Street-View“ kann der Nutzer an seinem Rechner Standorte so betrachten, als stünde er selbst auf der Straße. Dabei fertigen Spezialkameras Bildaufnahmen mit einem 360-Grad-Objektiv an. Google lässt seit einigen Monaten in Deutschland entsprechendes Bildmaterial über Straßen und sonstige Orte erfassen. Derzeit werden entsprechende Aufzeichnungen über einzelne Straßenzüge vor allem in größeren Städten angefertigt. Nach Angaben von Google handelt es sich in Rheinland-Pfalz um Städte wie Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Trier und Worms. Zukünftig könnten weitere Gebiete einbezogen werden.
Recherchen der Stadtverwaltung ergaben, dass es noch keine einheitliche Regelung im Verhalten gegenüber Google gibt. Entsprechende Informationen waren bei der Kreisverwaltung, dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, dem rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten sowie der Landesregierung eingeholt worden. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 25. August 2009 beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll die Zulässigkeit des Vorhabens von Google „Street View“ nach geltendem Recht beurteilen. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre. Zu klären ist dabei auch die Frage, ob es jedem Einzelnen überlassen werden sollte, ob und wie man sich gegen eine eventuelle Bildveröffentlichung zur Wehr setzen möchte.
Weitere Informationen und Hilfen erhalten Sie beim Bundesminitsterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgendem Link: [http://www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html]


